Kelly-Verfahren

Kelly-Verfahren.

Bei der Herstellung von Bohrpfählen im Kelly-Verfahren wird das Bohrloch im Zuge des Bohrvorganges mittels Außenverrohrung temporär gestützt. Um einem Grundbruch bei instabiler Bodenbeschaffenheit und gespanntem Grundwasser entgegenzuwirken, erfolgt bei Bedarf die Zugabe von Wasser- bzw. Suspensionsauflast. 

Nach Erreichen der Endtiefe wird die Pfahlbewehrung eingebracht und das Bohrloch mit Beton verfüllt. Um eine Entmischung des Betons zu vermeiden, erfolgt der Einbau in den Pfahl mittels Kontraktorrohr. Die Außenverrohrung wird im Zuge der Betoneinbringung schrittweise gezogen. Die Bohraufsätze (Felsschnecke, Kiesschnecke, Kernrohr, …) können bei Antreffen von Bohrhindernissen oder Grundwasser systembedingt während des Bohrvorgangs gewechselt werden.

Das Kelly-Bohrverfahren kommt in Böden der Klassen 3-7 zur Anwendung. Je nach Größe der Bohranlage können Bohrpfähle von 420 bis 1500 mm Durchmesser und bis zu einer Tiefe von 40 m hergestellt werden. Im Anlassfall können auch andere Durchmesser und größere Tiefen ausgeführt werden.

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